Für alle mit VR FUTURE Konto bis einschl. 27 Jahre.
Depot VR FUTURE
Unser Depotkonto für junge Kunden mit einem VR FUTURE Konto bis zum Ende der Ausbildung bzw. des Studiums (Höchstalter 27 Jahre)
Wertpapiere handeln wie ein Profi
Verwahre deine Wertpapiere bei uns in einem Depot. Handel bequem von zu Hause auf dem Sofa, von unterwegs oder in einer Filiale vor Ort. Dabei kannst du auf alle nationalen und internationalen Handelsplätze zurückgreifen und behältst den Überblick über deinen Wertpapierbestand. Unsere Spezialisten stehen dir telefonisch oder persönlich zur Seite und berücksichtigen dabei deine Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage.
Überblick
Ausführung aller Wertpapiergeschäfte
Wenn du mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchtest, benötigst du dafür ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Über unsere Analysetools kannst du dich immer über die Entwicklung deines Depots informieren. So behältst du immer den Überblick.
Vorteile für dich
- Handel Wertpapiere an allen nationalen und internationalen Börsen
- Odererteilung online, per Telefon oder persönlich in unserer Filiale
- Teilnahme an Neuemissionen
- Individuelle und kompetente Beratung durch unser Expertenteam
Mehr Flexibilität mit unserem Online Depot
Wertpapierhandel wann und wo du willst
Bequem abends vom Sofa mit dem Laptop oder einfach auf dem Weg zur Arbeit/Uni mit dem Smartphone. Du entscheidest, wann und wo du deine Wertpapiere kaufst und verkaufst. Die Finanzinformationen und Analyse-Tools helfen dir bei der Suche nach deinem nächsten Investment. Die Abrechnungen und Depotauszüge werden dir über das elektronische Postfach zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich stehen dir unsere Experten bei Fragen zur Seite.
Vorteile für dich
- Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Tools für deine Anlageentscheidung
- Überblick über deine Depotbestände und Stand deiner Auftragsausführung im Orderbereich
- Grafische Depotanalysen mit variabler Anzeige deiner Depotstruktur und Performance-Berechnung
- Interaktive Ordereingabe mit Depotwechselfunktion
- Änderung oder Streichung von erteilten Aufträgen bis zur Ausführung
- Große Produktvielfalt aller Wertpapiere
- Übersicht über das Marktgeschehen an nationalen und internationalen Finanzplätzen
Konditionen
Unsere Konditionen
Ausführung Inland |
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Depottyp | Ordererteilung/Provisionen Online | Ordererteilung/ Provisionen telefonisch/persönlich | |
Depot VR FUTURE (mit Zustimmung zum ePostfach) |
bis zu 3.000 Euro Odervolumen | 4,95 Euro pro Order ggf. zzgl. fremde Entgelte |
9,95 Euro pro Order ggf. zzgl. fremde Entgelte |
Für alle VR FUTURE Kontoinhaber bis zur Vollendung des 27. Lebens-jahres |
über 3.000 Euro Ordervolumen | 0,35 % vom Kurswert zzgl. 15 Euro und ggf. fremde Entgelte |
0,70 % vom Kurswert zzgl. 15 Euro und ggf. fremde Entgelte |
Jährlicher Depotpreis inkl. MWST | |||
Depotbestand bis zu 30.000 Euro (inkl. USt.) |
4,95 Euro |
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Depotbestand ab 30.000 Euro (inkl. USt.) |
1,19 ‰ vom Kurswert, mind. 23,80 Euro |
Weitere Serviceleistungen | |
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Jahressteuerbescheinigung | 0,00 Euro |
Oder ändern/löschen | 0,00 Euro |
Limit Vormerkung/Änderung/Streichung | 0,00 Euro |
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.